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Corona Virus

Umgang mit dem Coronavirus bei RI-Reinigungsservice

Datenschutzbestimmungen
Nach der neusten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besteht ab 30.September 2020
eine erweiterte Maskenpflicht.
Unsere Mitarbeiter wurden auf diese neue Verordnung hingewiesen und es wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen in allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Kindergärten, Schulen, Einkaufszentren, Arztpraxen, Ladengeschäften und Firmen, insbesondere auf Fluren sowie in Treppenhäusern und Toiletten eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Das heißt dass unsere Mitarbeiter während Ihrer Reinigungsarbeiten einen Maske tragen müssen.
Die Maskenpflicht entfällt, wenn sich an ihrem Einsatzort keine Kunden oder Besucher aufhalten.

Schorndorf, 01.10.2020

Um das allgemeine Ansteckungsrisiko für alle Krankheiten zu minimieren, verstärken wir die Reinigung der Griffbereiche.
Zum Beispiel werden Tür- und Schrankgriffe, Griffbereiche auf Tür- und Schrankblätter, Lichtschalter und Bedienelemente an Aufzügen mit jeder turnusmäßigen Reinigung gereinigt. Diese Reinigungen erfolgen desinfizierend, d.h. die Anzahl der Keime werden verringert.
Wichtig dabei ist eine Reinigungslösung mit einem Desinfektionsmittel und den dazu angegebenen Teilen an Wasser. Die Reinigungslösung und das verwendete Tuch wird ausreichend, nach Reinigungsfläche oder Zeit gewechselt.

Den Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, versuchen wir zum Beispiel mit einer veringerten Reinigung, auf Flächen, die aufgrund von „Corona-Homeoffice“, weniger „Corona-Kunden“ bzw. „Corona-Gebäudenutzung“ auszugleichen.
Gelingt dies nicht, werden dennoch präventiv die Maßnahmen zur Veringerung des Ansteckungsrisikos durchgeführt.
Erhalten wir von unseren Reinigungskräften oder Vorarbeitern die Rückmeldung, dass unsere Reinigungsleistungen auf den übrigen Flächen nicht mehr in gewohnter Qualität durchgeführt werden können, weil dafür zu wenig Zeit bleibt, kommen wir in Kürze auf unsere Kunden zu, um unser weiteres Vorgehen abzustimmen.

Das allgemeine Ansteckungsrisiko zu minimieren bedeutet, die Anzahl der Keime (Viruse, Bakterien und Pilze) zu reduzieren. Nachdem was bisher bekannt ist, wirken sich Vorerkrankungen schlecht auf den Genesungsprozess nach einer Infektion mit dem Coronavius aus.
Es macht also Sinn, zum Beispiel eine gleichzeitige Infektion mit einem Grippe- und Coronavirus zu vermeiden. Wirtschaftlich ist es in der Regel jedoch nicht möglich, hinter jedem Nutzer eines Gebäudes alle Kontaktflächen einschließlich der Raumluft zu desinfizieren.

Wann erachten wir eine Desinfektion für sinnvoll?
Eine Desinfektion bedeutet mehr als die Anzahl der Keime zu reduzieren. Eine Desinfektion bedeutet alle Keime im Verhältnis 1:100.000 zu töten, bzw. zu inaktivieren.
Desinfizieren kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel ein Büro oder eine Verkaufsfläche, in dem sich ein Coronainfizierter aufgehalten hat, innerhalb von ungefähr 10 Kalendertagen wieder komplett frei von Coronaviren sein soll.
Alternativ dazu können die Flächen gesperrt werden, vor allem für die bekannten Risikogruppen (über 65 Jahre und Vorerkrankte).
Um sich mit dem Coronavirus zu infizieren, muss eine infektiöse Dosis erreicht werden – aktuell kann diese nicht genau beziffert werden, jedoch ist es gut möglich, dass ein einziges Virus nicht dafür ausreicht.
An dieser Stelle bitten wir Sie um Kontaktaufnahme, dass wir gemeinsam ein weiteres, sinnvolles Vorgehen abstimmen können.

In diesem Sinne:
Bleiben Sie gesund oder stark, damit Sie diese unwirkliche Coronazeit gut überstehen!
Halten Sie sich an die Empfehlungen und Regelungen der Behörden!
Wir tun unser bestes und bitten weiterhin um Ihr Vertrauen!

Schorndorf, 20.03.2020

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